Info für Mieterinnen und Mieter
Ja, Mieter können teilnehmen – entscheidend ist ein eigener Stromzähler bzw. Messpunkt, nicht das Eigentum an der Wohnung.
Teilnahme als Mieterinnen und Mieter
- Mietende benötigen einen eigenen Stromzähler - SmartMeter.
- Eine eigene Solaranlage ist nicht nötig: Mieter können als reine Strombeziehende lokal erzeugten Solarstrom nutzen.
Vermieter-Erlaubnis
- Für den reinen LEG-Beitritt ist die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich, sofern ein eigener Messpunkt besteht und kein ZEV vorliegt.
- Eine Ausnahme gilt, wenn das Gebäude bereits in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) organisiert ist:
Dann entscheidet die ZEV-Vertretung über den LEG-Beitritt. - Für eine eigene PV-Anlage am Gebäude wäre hingegen grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters nötig.
Der Ablauf umfasst
- Anmeldeformular ausfüllen
- Teilnahme bestätigen
- Vereinbarung prüfen und unterschreiben
- Freischaltung durch den Netzbetreiber abwarten ca. 3 Monate