Info für Mieterinnen und Mieter

Ja, Mieter können teilnehmen – entscheidend ist ein eigener Stromzähler bzw. Messpunkt, nicht das Eigentum an der Wohnung.

Teilnahme als Mieterinnen und Mieter

  • Mietende benötigen einen eigenen Stromzähler - SmartMeter.
  • Eine eigene Solaranlage ist nicht nötig: Mieter können als reine Strombeziehende lokal erzeugten Solarstrom nutzen.

Vermieter-Erlaubnis

  • Für den reinen LEG-Beitritt ist die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich, sofern ein eigener Messpunkt besteht und kein ZEV vorliegt.
  • Eine Ausnahme gilt, wenn das Gebäude bereits in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) organisiert ist:
    Dann entscheidet die ZEV-Vertretung über den LEG-B
    eitritt.
  • Für eine eigene PV-Anlage am Gebäude wäre hingegen grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters nötig.

Der Ablauf umfasst

  • Anmeldeformular ausfüllen
  • Teilnahme bestätigen
  • Vereinbarung prüfen und unterschreiben
  • Freischaltung durch den Netzbetreiber abwarten ca. 3 Monate

Anmeldung zum Rheinfelder LEG